Auf der Agenda steigend: Der Oberste Gerichtshof wies Anträge auf indirekte Missachtung des Gerichts gegen einen politischen Analysten, einen Abgeordneten und einen Präsidentenberater ab und bestätigte, dass ihre Kritik an einem Urteil zu Amtsenthebungsartikeln geschützte politische Rede ist.
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