Die Aufmerksamkeit richtet sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Anordnung des Obersten Gerichtshofs zum Abriss des Restaurants Monal in den Margalla-Hügeln von Islamabad aufzuheben und den Eigentums- und Verwaltungsstreit zur ordnungsgemäßen Entscheidung zurückzuverweisen.
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